Fachkraft für Entwicklungsförderung und Inklusion
Risiken und Gefahren beim Prozess des Aufwachsens von Mädchen und Jungen entstehen selten von heute auf morgen. Sie kündigen sich oft genug frühzeitig an. Damit ungünstige Entwicklungsverläufe oder belastende familiäre Situationen frühzeitig erkannt werden und Kindeswohlgefährdungen entgegen gewirkt werden können, braucht es auf Seiten der Pädagogen Fachkenntnisse Gefährdungspotentiale zu erkennen, einzuschätzen und zu handeln. Wichtig sind neben der Wahrnehmung von Gefahren auch die Fähigkeit die Veränderungsbereitschaft und die Möglichkeiten von Eltern (und Kindern) einzuschätzen. Gelingt es nicht, gemeinsam mit den Eltern, zu einer Verbesserung der Situation beizutragen oder gibt es Gefährdungen die sofortige Schutzmaßnahmen für das Kind verlangen, so kommen Handlungsverpflichtungen nach §8a SGB VIII ins Spiel.
All diese Themen werden vor dem Hintergrund der beruflichen Rolle des Erziehers behandelt.
Definition und Ursachen von Entwicklungsstörungen
Die Beurteilung ob eine Entwicklung gestört ist, darf nicht willkürlich, nach eigenen Vorstellungen erfolgen. Die Feststellung einer Entwicklungsstörung setzt die Kenntnis der Definitionen von normaler Entwicklung voraus. Ab wann kann von Entwicklungsstörungen gesprochen werden?
Entwicklungsstörungen „fallen nicht einfach vom Himmel“! Verschiedene Ursachen können dafür verantwortlich sein, denn die Entwicklung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Diese können im Kind selbst oder in seiner Umwelt liegen. Fehlen die notwendigen Voraussetzungen für eine gute Entwicklung kommt es zu Entwicklungsstörungen.
Bei der Festlegung der notwendigen Interventionen bei Entwicklungsstörungen muss zu Anfang die Frage „Was nützte und was schadete der Entwicklung des Kindes?“ beantwortet werden.
Kurszeiten:
täglich: 9.00 – 17.45 Uhr
Bitte bringen Sie warme Wollsocken (als Hausschuhe), bequeme Kleidung und eine Schreibunterlage (Schreibbrett) mit.