Operative Eingriffe, die zur Behandlung verletzter Knochen eingesetzt werden, bezeichnet man als Osteosynthese. Während bei vielen Brüchen ein Gips für die Wiederherstellung der vollständigen Funktionsfähigkeit des Knochens ausreicht, muss in manchen Fällen mit Hilfe von Schrauben, Platten, Drähten oder Nägeln Stabilität hergestellt werden, damit ein gesundes Zusammenwachsen möglich wird. Frakturierte oder anderweitig, etwa durch Entzündungen, verwundete Knochen können im Zuge der Osteosynthese häufig schon durch eine anatomische Reposition fixiert und zusammengeführt werden. Genügt das nicht, werden für die Stabilisierung der Fraktur meist metallische Hilfsmittel in Form von Implantaten oder Drähten platziert. Osteosynthetische Eingriffe geschehen meist unter Anästhesie. Dauer und Ausmaß der Arbeiten hängen dabei von Art und Schweregrad der Verletzung ab. Nach Verheilung der Verletzung können die implantierten Stützen, sofern nötig, in einer kleineren Zweitoperation entnommen werden. Oft ist dies sogar ambulant möglich.