Unter dem Sammelbegriff der auditiven (auch auralen oder akustischen) Wahrnehmung versteht man alle Sinneswahrnehmungen von Schall, die durch Lebewesen aufgenommen werden. Die Aufnahme dieser Sinnesreize geschieht durch die Sinnesorgane. Da Schall aus Schwingungen besteht, die durch Luft, Wasser oder Untergrund in der Umgebung übertragen werden, kann er auch anhand von Vibrationen vom menschlichen Körper erfühlt werden. Das wichtigste Hörorgan des Menschen ist allerdings das Ohr. Es besteht aus Außenohr, Mittelohr und Innenohr. Die primäre Funktion des Außenohrs, bestehend aus Ohrmuschel, Ohrläppchen und Gehörgang, ist die Einordnung des Gehörten in einen räumlichen in zeitlichen Kontext. Das Mittelohr, das den Hebelapparat mit seinen drei Gehörknöchelchen Hammer, Amboss und Steigbügel enthält, ist vor allem für die Frequenzanpassung (Impedanzanpassung) von Hörereignissen und den Stapediusreflex zuständig, welcher bei lauten Umgebungsgeräuschen für einen Schallausgleich im Ohr sorgt und vor Überlastung des Innenohres durch einen zu hohen Lautstärkepegel schützt. Im Innenohr befinden sich die Hörschnecke und das Gleichgewichtsorgan. Hier werden Schallreize in neuronale Impulse umgewandelt und an den Hörnerv weitergeleitet. Bei den meisten Lebewesen besteht auch die Möglichkeit, durch den Gehörsinn Pegelunterschiede, Laufzeitunterschiede und Richtung von Hör- und Schallereignissen festzustellen. Im Menschen ermöglicht es zusätzlich die Sprachwahrnehmung. Die Funktion des Gehörsinns kann durch Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit, Seelentaubheit und allgemeine Störungen der auditiven Verarbeitung oder Wahrnehmung beeinträchtigt werden.